Garantierte Qualität
Alle Artikel sind 100% original. Sie bestellen SKF: Sie bekommen SKF, selbstverständlich in fabrikneuer 1 A Qualität
§ 1 Geltungsbereich
1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Verwender (ekugellager.de GmbH) und dem Besteller (Kunden).
2. In den Vertragsverhältnissen zwischen dem Verwender und dem Besteller gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Verwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Einkaufsbedingungen des Bestellers wird ausdrücklich widersprochen. Diese werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, der Verwender stimmt einer abweichenden Regelung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
1. Die Angebote des Verwenders richten sich ausschließlich an Unternehmer, welche die Ware für ihre selbstständige, berufliche oder gewerbliche Tätigkeit beziehen. Dabei bietet der Verwender ein umfassendes Wälzlager–Vollsortiment im 24–Stunden Direktversand an. Das Angebot umfasst bewährte Industriemarken wie SKF, FAG oder INA zum Online-Bestpreis.
2. Der Vertrag kommt durch die Warenbestellung des Bestellers und die Annahme der Bestellung seitens des Verwenders durch den Versand der Ware zustande.
3. Der Besteller ist berechtigt, originalverpackte, unbenutzte Artikel für insgesamt bis zu 200 Euro Netto-Warenwert, binnen 30 Tagen zurückzugeben. Dies gilt nicht für Artikel, die zum Zeitpunkt der Bestellung in dem Warenlager des Verwenders nicht vorrätig sind und von diesem gesondert beschafft werden müssen.
Für jede Rücksendung muß im Vorfeld beim Kundenservice des Verwenders ein Rücksendeschein beantragt werden. Entstehende Versandkosten bei Rücksendung originalverpackter Artikel gehen zu Lasten des Bestellers.
4. Teillieferungen sind zulässig, soweit dies für den Besteller zumutbar ist und sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die Preise ergeben sich aus der im Internet einsehbaren Preisliste des Verwenders. Die Preise sind Nettopreise in Euro, zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Die Höhe der Versandkosten richtet sich nach der aktuellen Versandkostentabelle des Verwenders. Sie beinhalten die Fracht- Umverpackungskosten. Die Wahl des Transportunternehmens und der Versandart erfolgt nach billigem Ermessen des Verwenders.
3. Rechnungen sind 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Zahlungen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum wird ein Skonto-Abzug von 2% gewährt.
4. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so berechnet der Verwender ab Verzugseintritt Verzugszinsen von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz, veröffentlicht von der Deutschen Bundesbank.
5. Mit dem Tag des Zahlungsverzuges einer Rechnung werden alle anderen Rechnungen des Bestellers sofort zur Zahlung fällig.
§ 4 Gefahrübergang, Gläubigerverzug
1. Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung geht auf den Besteller über, sobald der Kaufgegenstand den Firmensitz des Verwenders verlassen hat.
2. Die Besteller ist verpflichtet, den Kaufgegenstand abzunehmen. Verweigert der Besteller die Annahme des Kaufgegenstandes, so ist der Verwender nach Setzung einer Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
§ 5 Rügepflicht
1. Der Besteller ist verpflichtet, den Kaufgegenstand unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen nach Zugang der Lieferung zu prüfen und dem Verwender offensichtliche und bei der Prüfung erkennbare Mängel anzuzeigen.
2. Unterlässt der Besteller die Anzeige offensichtlicher oder bei der Prüfung erkennbarer Mängel, gilt die Ware als genehmigt. Gewährleistungsansprüche können in diesem Fall nicht hergeleitet werden.
3. Zeigt sich ein nicht offensichtlicher oder ein bei der Prüfung nicht erkennbarer Mangel später, so ist der Besteller verpflichtet, den Mangel binnen 3 Tagen nach Entdeckung dem Verwender anzuzeigen. Unterlässt der Besteller diese Anzeige, gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
4. Transportschäden sind dem Frachtführer oder Spediteur sofort anzuzeigen und schriftlich auf den Frachtpapieren festzuhalten. Unterlässt der Besteller diese Anzeige, gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
§ 6 Gewährleistung
1. Für das Verschulden unserer gesetzlichen Vertreter und einfachen Erfüllungsgehilfen haften wir in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in vollem Umfang, in Fällen leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur bis zur Höhe des typischen vorhersehbaren Schadens.
2. Die in Ziff. 1 enthaltenen Beschränkungen gelten nicht für Ersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 7 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist der Firmensitz des Verwenders in Mettmann.
2. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Firmensitz des Verwenders zuständig ist, sofern der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
§ 8 Anzuwendendes Recht
1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Verwender und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN - Kaufrechts.
§ 9 Salvatorische Klausel
1. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen nichtig oder unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der nichtigen oder unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Rechtsfolge.
(Stand 31.03.2009)
|